Newsletter 02/22

Liebe Mitglieder:innen.
Schichtarbeiter kennen das Problem: Die Schicht beginnt und endet oft zeitlich so, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht in Frage kommt. Also ist man auf das Auto angewiesen, um auf Arbeit oder in angemessener Zeit wieder nach Hause zu kommen. Daher können unsere Kollegen sehr oft kein Jobticket nutzen und müssen mit dem Auto fahren. Daher hat die GDL erstmals in dem Tarifvertrag vom September 2021 eine „Mobilitätspauschale“ vereinbart.
➢ Anstatt eines DB Job-Tickets, SPNV Job-Tickets oder Verbund Job-Tickets erhält der Arbeitnehmer auf Antrag eine Mobilitätspauschale als Zuschuss zu den Kosten für die Fahrt von und zur Arbeit.
➢ Die Höhe der Mobilitätspauschale beträgt 100 Euro im Kalenderjahr. Die Auszahlung erfolgt mit der Entgeltabrechnung für den Monat Juni des jeweils laufenden Kalenderjahres.
➢ Sollte sich der Arbeitnehmer für die Mobilitätspauschale entscheiden, muss diese Entscheidung bis zum 30. Juni des Vorjahres, erstmalig für das Kalenderjahr 2023 bis zum 30. Juni 2022, dem Arbeitgeber in Textform vorliegen. Diese Entscheidung behält ihre Gültigkeit bis der Arbeitnehmer eine neue Entscheidung trifft.
Abweichend von Unterabsatz 1 muss die Entscheidung für das Kalenderjahr 2022 bis zum 31. März 2022 dem Arbeitgeber in Textform vorliegen.
Die Zahlung der 100 € Mobi-Zulage ist steuer- und sozialabgabefrei!
Bitte entweder den angehängten Muster-Antrag ausgefüllt bis Ende März an die Personalabteilung senden oder per Mail (dienstliches Outlook!) an personal-direkt@deutschebahn.com.
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